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Rückverfolgungsformular als Muster

Bei den Punktspielen müssen Begleitpersonen und nicht eingesetzte Ersatzspieler laut Coronaschutzverordnung erfasst werden.

Dazu kann folgendes Formular als Download heruntergeladen werden.

Auf Wunsch könnten in seltenen Fällen Datenschutzhinweise verlangt werden.

Diese sind ebenfalls als Download angefügt. Bitte füllen Sie lediglich die farbig markierten Stellen aus und deponieren Sie die Datenschutzhinweise an einem für die Mannschaftsführer/Coronabeauftragten zugänglichen Ort.

Rückverfolgungsformular (download)
Datenschutzhinweise Muster (download)

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Hygiene-und Infektionsschutzkonzept

Im Anhang finden Sie das den Gesundheitsämtern von uns bereits vorgelegte Hygiene-Infektionsschutzkonzept. Ebenso anbei zum Download ein Muster des Rückverfolgungsformulars, das von Begleitern und Zuschauern verpflichtend ausgefüllt werden muss. Dieses muss vier Wochen lang von Ihnen aufbewahrt werden.

Ebenfalls verpflichtend für die Teilnahme an der Übergangssaison 2020 ist die Benennung eines Corona-Schutzbeauftragten. Dieser muss der Geschäftsstelle des TVN bekanntgemacht werden. Voraussichtlich wird dazu zeitnah (spätestens ab dem 5. Juni)  die neue Funktion des Coronabeauftragten im nuLiga Programm eingerichtet werden, über die Sie dann problemlos den entsprechenden Namen über Ihren Vereinsadministrator einpflegen lassen können.

Sie können uns aber auch gerne eine Mail an plenge@tvn-tennis.de schicken.

2020-05-29_IG-NRW_Anschreiben untere Gesundheitsbehörden
2020-05-31_Hygiene-_Infektionsschutzkonzept_Tennis-Wettspiele NRW
Einverständniserklärung 2020-05-28

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NRW-Verbände leisten wichtige Hilfe für die Vereine

Nach den heutigen Beratungen der Präsidenten und Geschäftsführer*innen der NRW Tennisverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen gibt es nach Klärung mit dem Landessportbund NRW und der Politik folgende wichtige Ergänzungen zu unserer heutigen Information auf der TVN Homepage:

•    Die NRW-Tennisverbände werden auf Veranlassung des LSB allen Gesundheitsämtern und Vereinen bis Anfang nächster Woche das erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Punktspiele zukommen lassen. Dies gilt ab dem 30.5. für alle Tennisvereine in NRW,  die Vereine müssen sich nicht selbst an ihre zuständigen Gesundheitsämter wenden. Es ist keine Rückmeldung/Genehmigung der Gesundheitsämter erforderlich!

•    Wer an den Medenspielen teilnimmt, akzeptiert mit seiner Teilnahme die Bedingungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung.

•    Zwingend notwendig ist die Dokumentation der Anwesenheit aller anwesenden Personen anlässlich der Punktspiele.

•    Insbesondere Zuschauer sind mit Namen und Adressen zu erfassen, E-mails und Telefonnummern sind nicht erforderlich. Diese Daten müssen 4 Wochen lang aufbewahrt werden. Die Daten der Spieler*innen sind durch die Ergebniserfassung über nu automatisch verfügbar.

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Hinweis zur Coronaschutzverordnung ab dem 30.05.2020

Die NRW Landesverbände TVN, TVM und WTV beraten in diesen Stunden an einem gemeinsamen Hygienekonzept für die Punktspiele der Vereine, welches den Gesundheitsämtern vorgelegt werden sollte.

Wir bitten um etwas Geduld und werden zeitnah über unsere Homepage weitere Informationen veröffentlichen.

Zunächst bleibt für die Punktspiele festzuhalten:
•    Die Medenspiele finden statt
•    Doppel werden gespielt
•    Gemeinsame Autofahrten zu den Medenspielen sind unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich
•    Duschen mit 1.5m Abstand und Benutzung der Umkleiden ist möglich
•    Gemeinsames Essen in verpachteten Clubgastronomien ist möglich

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Das Land NRW erlaubt ab 30. Mai wieder Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport

Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität aus der Corona-Pandemie, die auch den Tennissport stark beeinträchtigte: Ab dem 30. Mai sind im Land Nordrhein-Westfalen Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt.

In der ab 30. Mai gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)  heißt es u. a. in §9, Absatz 4:

„Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen  Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. Unter diesen Voraussetzungen ist zudem das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.“

Der TVN arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an Hygienekonzepten zu Punktspielen und Turnieren und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.

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Neue Corona Schutzverordnung ab dem 30. Mai 2020.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:

  1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
    Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
    Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
  2. Kultureinrichtungen
    Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
  3. Sport
    Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
  4. Ferienangebote
    Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
  5. Messen, Kongresse, Tagungen
    Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung

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DTB-Präsidium mit Beschlüssen zum Wettspielbetrieb

Das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes hat wie angekündigt zur aufgrund der Coronakrise ausgesetzten Wertung der Ranglisten- und LK-Ergebnisse aus Turnier- und Wettspielbetrieb sowie zu den Regionalligen erneut beraten und entschieden. Die Beschlüsse des obersten Gremiums im Dachverband finden Sie hier im Überblick.

In der Sitzung des Präsidiums am Wochenende wurden in Bezug auf die Wertung der Ranglisten- und LK-Ergebnisse aus Turnier- und Wettspielbetrieb sowie in Bezug auf die Regionalligen wie folgt beraten und entschieden:

•    Das Präsidium begrüßt die mögliche Aufnahme des Wettspielbetriebs in den Landesverbänden. Das Präsidium hält fest, dass ab dem 08.06.2020 wieder Ranglisten- und LK-Wertungen erfolgen werden, auch wenn ggfs. zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Wettspielbetrieb in den Landesverbänden aufgenommen werden oder nicht möglich sein sollte.

•    Der Aufstieg in die Bundesligen aus den Regionalligen, sofern dort die Wettspiele ausgetragen werden, erfolgt auf Grundlage der Wettspielordnung des DTB. Gleiches gilt für die Austragung der Finalrunden zu den Deutschen Meisterschaften der Vereine (Senioren).

•    Über die mit dem Aufstieg aus den Regionalligen verbundene Aufstockung der entsprechenden Bundesligen entscheiden die zuständigen Gremien nach Abschluss der Saison.

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Endlich Klarheit in NRW: Tennis-Doppel ist erlaubt!

Eine erfreuliche Mitteilung für alle Tennisfreunde: Das Gesundheitsministerium NRW hat heute entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären.

Damit ist das Hin und Her der vergangenen Tage mit widersprüchlichen Auskünften und Entscheidungen von Behörden beendet, das zu einem „Flickenteppich“ geführt hatte.

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Aktuelles Corona Update

Liebe Vereinsvertreter,

in den letzten Wochen, Tagen und Stunden dreht sich im TVN, in den Bezirken, natürlich in den Vereinen, bei den Trainern und Mitgliedern alles um das Thema Corona:

Was ist erlaubt?

Einzel = ja

ggfs. Doppel, wir empfehlen es zurzeit jedoch nicht

Was ist nicht erlaubt?

ggfs. Doppel

Was dürfen Trainer?

Einzelunterricht = ja

Unterricht mit mehreren Schülern = ggfs ja

Wir haben zu diesen Fragen in der Staatskanzlei NRW Frau Staatssekretärin Andrea Milz angeschrieben und eine Antwort erhalten.

Sowohl unsere Frage als auch die Antwort habe ich dieser Mail angehängt.

Sie lesen unten in der Antwort, dass die Ordnungsämter oder Kommunen nicht verpflichtet sind, den Vorgaben des Landes NRW Folge zu leisten.

Deshalb sollen Sie und Ihr Verein auf Empfehlung der Staatskanzlei Ihre Kommune bzw. das zuständige Ordnungsamt kontaktieren, um zu erfahren, was bei Ihnen erlaubt ist und was nicht.

Generell gilt natürlich nur die aktuelle Corona-Schutzverordnung, die wir dieser Mail angehängt haben.

Glauben Sie mir, auch ich bin verzweifelt, dass wir flächendeckend nicht eine einheitliche Regelung für unseren Tennissport bekommen können.

Bleiben Sie gesund, mit herzlichen Grüßen

Ihr Dietloff v. Arnim

2020-05-20_fassung_coronaschvo_ab_21.05.2020_lesefassung

Antwortschreiben der Staatskanzlei