Die am 24.11.201 in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen belegt den gesamten Sportbereich, also auch den Tennissport grundsätzlich mit der 2G-Regelung.
Die ab Samstag, 4.12.2021, gültige Neufassung der Verordnung erweitert nun allerdings eine der 3G-Ausnahmen: Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind nicht nur Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag, sondern auch SCHÜLERINNEN und SCHÜLER im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Zum Artikel