Allgemein

    UPDATE Corona: Vereinfachungen für den Sport

    Ab dem 04. März 2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19. März 2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.

    Sport grundsätzlich mit 3G möglich

    Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

    • + Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
    • + Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

    Zuschauer: Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):

    • + 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • + Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauerinnen 2G+ erfüllen. 
    • + Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportlerinnen und Zuschauerinnen.
    • + Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
    • + Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

    >> Coronaschutzverordnung NRW ab 04.03.2022