Für den Sport in NRW ist die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.10.2020 maßgeblich (Link aktuelle Fassung: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201016_coronaschvo_ab_17.10.2020.pdf).
Bezogen auf die Tennis-Mannschaftswettspiele im Winter sind insbesondere folgende Vorkehrungen zu beachten:
- Teilnahmeberechtigung am Wettspielbetrieb: An den Wettspielen können nur Personen teilnehmen, die keine Covid19-typischen Symptome aufweisen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen).
- Räumliche Vorkehrungen: Der Hallenbetreiber hat geeignete Vorkehrungen zur Hygiene- und zum Infektionsschutz in allen Räumlichkeiten sicherzustellen. Alle Teilnehmer/innen eines Wettspiels haben diese Vorkehrungen zu beachten und diesen Folge zu leisten. Bitte informieren Sie sich vor einem jeweiligen Wettspiel über die Regelungen und Vorgaben des Hallenbetreibers (über die Webseite oder eine entsprechende Anfrage). Die Vorgaben zur Anzahl und zu den Regeln des Aufenthalts von Zuschauern sind zu beachten und im Vorhinein zu erfragen.
- Abstands- und Hygieneregeln: Die Abstandsregeln von 1,5m beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Platzes, beim Seitenwechsel, in den Pausen und beim Zuschauen sind einzuhalten.