Aktuelles | Allgemein

Hygiene-und Infektionsschutzkonzept

Im Anhang finden Sie das den Gesundheitsämtern von uns bereits vorgelegte Hygiene-Infektionsschutzkonzept. Ebenso anbei zum Download ein Muster des Rückverfolgungsformulars, das von Begleitern und Zuschauern verpflichtend ausgefüllt werden muss. Dieses muss vier Wochen lang von Ihnen aufbewahrt werden.

Ebenfalls verpflichtend für die Teilnahme an der Übergangssaison 2020 ist die Benennung eines Corona-Schutzbeauftragten. Dieser muss der Geschäftsstelle des TVN bekanntgemacht werden. Voraussichtlich wird dazu zeitnah (spätestens ab dem 5. Juni)  die neue Funktion des Coronabeauftragten im nuLiga Programm eingerichtet werden, über die Sie dann problemlos den entsprechenden Namen über Ihren Vereinsadministrator einpflegen lassen können.

Sie können uns aber auch gerne eine Mail an plenge@tvn-tennis.de schicken.

2020-05-29_IG-NRW_Anschreiben untere Gesundheitsbehörden
2020-05-31_Hygiene-_Infektionsschutzkonzept_Tennis-Wettspiele NRW
Einverständniserklärung 2020-05-28

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NRW-Verbände leisten wichtige Hilfe für die Vereine

Nach den heutigen Beratungen der Präsidenten und Geschäftsführer*innen der NRW Tennisverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen gibt es nach Klärung mit dem Landessportbund NRW und der Politik folgende wichtige Ergänzungen zu unserer heutigen Information auf der TVN Homepage:

•    Die NRW-Tennisverbände werden auf Veranlassung des LSB allen Gesundheitsämtern und Vereinen bis Anfang nächster Woche das erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Punktspiele zukommen lassen. Dies gilt ab dem 30.5. für alle Tennisvereine in NRW,  die Vereine müssen sich nicht selbst an ihre zuständigen Gesundheitsämter wenden. Es ist keine Rückmeldung/Genehmigung der Gesundheitsämter erforderlich!

•    Wer an den Medenspielen teilnimmt, akzeptiert mit seiner Teilnahme die Bedingungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung.

•    Zwingend notwendig ist die Dokumentation der Anwesenheit aller anwesenden Personen anlässlich der Punktspiele.

•    Insbesondere Zuschauer sind mit Namen und Adressen zu erfassen, E-mails und Telefonnummern sind nicht erforderlich. Diese Daten müssen 4 Wochen lang aufbewahrt werden. Die Daten der Spieler*innen sind durch die Ergebniserfassung über nu automatisch verfügbar.

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Hinweis zur Coronaschutzverordnung ab dem 30.05.2020

Die NRW Landesverbände TVN, TVM und WTV beraten in diesen Stunden an einem gemeinsamen Hygienekonzept für die Punktspiele der Vereine, welches den Gesundheitsämtern vorgelegt werden sollte.

Wir bitten um etwas Geduld und werden zeitnah über unsere Homepage weitere Informationen veröffentlichen.

Zunächst bleibt für die Punktspiele festzuhalten:
•    Die Medenspiele finden statt
•    Doppel werden gespielt
•    Gemeinsame Autofahrten zu den Medenspielen sind unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften möglich
•    Duschen mit 1.5m Abstand und Benutzung der Umkleiden ist möglich
•    Gemeinsames Essen in verpachteten Clubgastronomien ist möglich

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Das Land NRW erlaubt ab 30. Mai wieder Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport

Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität aus der Corona-Pandemie, die auch den Tennissport stark beeinträchtigte: Ab dem 30. Mai sind im Land Nordrhein-Westfalen Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt.

In der ab 30. Mai gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)  heißt es u. a. in §9, Absatz 4:

„Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen  Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. Unter diesen Voraussetzungen ist zudem das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.“

Der TVN arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an Hygienekonzepten zu Punktspielen und Turnieren und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.