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Aktueller Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: „Wieder Vereinssport in NRW“

Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in NRW.

Für Nordrhein Westfalen teilte Ministerpräsident Armin Laschet  folgenden Zeitplan mit:

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag, 11. Mai,  ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausge-nommen sind reine Spaßbäder (ene Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Ab Samstag, 30. Mai,  soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den ver-bindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

Hier finden Sie die aktuelle, ab Donnerstag, 7. Mai, gültige  Coronaschutzverordnung:

AKTUELLE CORONASCHUTZVERORDNUNG