Bund und Länder haben am 28. Oktober neue Beschlüsse gefasst, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Beschluss, der ab 2. November bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, so auch das Sporttreiben und den Tennissport.
Die Textpassage zur Freizeitgestaltung im Wortlaut:
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“
Doch was bedeutet das genau für den Tennissport? Die einzelnen Bundesländer werden nun anhand des Beschlusses der Bundesregierung Verfügungen ausarbeiten und kommunizieren. In diesen Verfügungen wird klargestellt, ob und wie Sport im November betrieben werden kann. Dort wird es dann auch Vorgaben für den Tennissport geben. Da jedes Bundesland seine eigene Verfügung erstellt, kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
Der Deutsche Tennis Bund (DTB) befürwortet die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich. Auch das Tennisspielen wird wie im Frühjahr wieder nur eingeschränkt möglich sein. Nichtdestotrotz geht der DTB davon aus, dass das Ausüben des Tennissports als Individualsportart nicht vollends eingestellt werden muss. Vielmehr sollte ein Spiel zu zweit oder ein Doppel mit vier Personen aus maximal zwei Haushalten weiterhin möglich sein. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind zu schließen. Spieler*innen sollten die Tennishalle und deren Räumlichkeiten nur zum Spiel betreten und im Anschluss die Halle/Anlage unverzüglich wieder verlassen. Bestehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Tennisanlagen bzw. in den Tennishallen sind zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und weiterhin strikt einzuhalten.
Der DTB steht im engen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene, um diese Auffassungen zu verdeutlichen.
Eventuelle Regelungen zum Punktspielbetrieb in der Halle werden nach Bekanntgabe der jeweiligen Länderverfügung in den Landesverbänden thematisiert. Dabei sind unterschiedliche Regelungen der Landesverbände nicht auszuschließen.
Sobald es weitere Bestimmungen und Vorgaben für den Tennissport gibt, werden wir Sie hier wieder informieren.