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NRW-Coronaschutzverordnung: Einzel & Einzeltraining im Freien ab 22. Februar erlaubt

Die ab Montag gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wartet mit einigen kleinen Lockerungen auf. Unter anderem erlaubt sie im Sportbereich jetzt den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel und damit dort auch das Tennis-Einzel und das Einzeltraining.

Wörtlich heißt es dazu in der dazugehörigen Pressemitteilung des Landes:

Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Somit wird das Einzel wie das Einzeltraining unter freiem Himmel zumindest rechtlich wieder möglich gemacht, der Gang in die Hallen bleibt den Tennisspielern in NRW aber zunächst weiter verwehrt.

>>Link zur Pressemitteilung des Landes NRW

>>Link zur Neufassung der Coronaschutzverordnung (Änderungen gelb markiert)