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LSB NRW für den TVN am Ball bei der NRW Staatskanzlei – Differenzierte Regelung für Tennis nach Ostern möglich?

Auf unsere Schreiben an die LSB Vizepräsidentinnen für Leistungssport ( Frau Gisela Hinnemann ) und Breitensport ( Frau Dr. Eva Selic ) erhielten wir folgende Antwort, die uns optimistisch stimmt, dass unsere Mitglieder bald wieder – selbstverständlich unter besonderen Vorgaben – Tennis spielen dürfen.

Sehr geehrter Herr von Arnim,

danke für Ihr Schreiben, zu dem ich Ihnen auch im Namen von Frau Hinnemann und Frau Dr. Selic antworte.

Die Coronschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt.

Die vorgenannte Verordnung lässt wenig bis keinen Spielraum für die lokalen Behörden. Und das ist wohl auch so beabsichtigt. Diese Krise bringt leider pauschale Einschränkungen mit sich, damit das angestrebte Ziel für das Allgemeinwohl erreicht wird.

Ich kann aber Ihre Sachargumente für eine Ausnahmegenehmigung in der Sportart Tennis sehr gut verstehen. Die o. g. Regelungen treffen hier auch Sportarten, in denen eigentlich alle Regeln zur Eindämmung des Virus ohne Probleme eingehalten werden könnten, quasi ein Kollateralschaden. Deswegen haben wir Ihr Thema bereits schriftlich und mündlich bei der Staatskanzlei adressiert. Und wir werden dran bleiben. Das betrifft insbesondere den Prozess nach den Osterferien, wenn es darum gehen wird, wie man die derzeitige „Pauschalkeule“ durch differenzierte Regelungen ersetzen kann.

Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir bald wieder zu einem geregelten Sportbetrieb mit all seinen positiven Auswirkungen zurückfinden werden. Wenn Ihr Verband Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte gerne an uns unter vibss@lsb.nrw , nutzen Sie unser ausführliches Informationsangebot unter www.vibss.de oder melden Sie sich auch wieder direkt bei einem unserer Präsidiums- oder Vorstandsmitglieder.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Niessen
Vorstandsvorsitzender LSB NRW