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Schutzverordnung NRW macht Wettkämpfe möglich: TVN startet am 12. Juni

Durch die weitreichenden Lockerungen der am 28. Mai in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sportbereich, die ab sofort grundsätzlich Wettkämpfe (Mannschaftsspiele und Turniere) erlaubt, ist der SAS in seiner Sicht bestätigt worden, dass die Durchführung der Meisterschaftsspiele ab Mitte des Monats Juni unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Vorjahr möglich ist.

Der TVN hält deswegen an seiner zuletzt kommunizierten Planung fest und startet am 12. Juni in die Saison. Auch das Doppel wird nach Rücksprache der Tennisverbände mit der Politik nun als kontaktfrei angesehen und kann damit bis zu einer Inzidenz von 100 auch im Rahmen von Wettkämpfen stattfinden. Die durchgängig immer weiter sinkenden Inzidenzen im gesamten Verbandsgebiet in Verbindung mit dem neuen dreistufigen Regelungs-System machen es zudem sehr wahrscheinlich, dass schon zum Saisonstart Mitte Juni alle oder zumindest die allermeisten angesetzten Begegnungen bei einer Inzidenz von unter 50 auch inklusive einer Benutzung der Umkleideräume und Duschen durchgeführt werden können.

Sollten einige Kreise diese Schwelle erst später unterschreiten, lässt der Verband den betroffenen Vereinen die Möglichkeit, in beiderseitigem Einvernehmen Partien nach hinten zu verschieben oder – falls dies das Problem löst – das Heimrecht in diesem Fall zu wechseln.

Eckpunkte der Spielplanung des TVN sind:

– Start der Mannschaftsspiele am 12. Juni 2021 in gewohnter Form mit Einzel und Doppel.

– Den Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf im gegenseitigen Einverständnis Spiele zu verlegen (bis zum 26.9.2021) und/oder das Heimrecht zu tauschen. Die Vereinbarung sollte zwischen den beteiligten Mannschaften schriftlich erfolgen und auch dem Wettspielleiter mitgeteilt werden. Die Heimmannschaft muss den neuen Termin im Spielbericht im NU-System eingeben.

Es findet eine Saison mit Auf- und Abstieg nach den bisher veröffentlichten Regelungen statt, auch ein Rückzug von Mannschaften bedingt den Abstieg. Das gilt auch, falls es in einzelnen Kreisen noch temporär Inzidenzen über 50 geben sollte und deswegen die Nutzung der Umkleideräume und Innengastronomie nicht möglich ist: Hier greift die oben genannte Möglichkeit der Spielverlegung bzw. des Heimrechtstauschs.

– Eine Ummeldung von Spielern aus zurückgezogenen Mannschaften in andere ist nicht mehr möglich, um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.

Termin-Veröffentlichung in der nächsten Woche

Die Terminierung der Spiele wird bis zur Mitte der nächsten Woche, wenn möglich auch schon früher veröffentlicht. Die erneute Verzögerung ist leider unvermeidbar, da eine kurzfristige Änderung des Spielplans der Regionalliga West umfangreiche Anpassungen und Veränderungen der restlichen Termine bis hinunter in die Bezirke nötig macht. Das Sportbüro arbeitet gerade mit Hochdruck an dieser Aufgabe.

Unten angehängt zum Download ist das Schreiben an die Vereine des TVN sowie eine tabellarische Aufstellung der IG Tennis NRW, die die durch die neue Schutzverordnung gestaltete, rechtliche Situation in Nordrhein-Westfalen auf den Tennissport herunterbricht.

Der TVN wird außerdem zeitnah ähnlich wie schon zuvor eine grafische Aufbereitung anbieten, die die zu beachtenden Regelungen rund um die Durchführung von Mannschaftsspielen bei verschiedenen Inzidenz-Stufen illustriert. Zusätzlich wird der Verband auch in Form von FAQ aufkommende Fragestellungen, die sich speziell im Verbandsgebiet des TVN ergeben, bündeln und beantworten und darüber hinaus wie im letzten Jahr ein umfangreiches Hygienekonzept für seine Vereine zur Verfügung stellen.

>>Info an die Vereine (PDF)

>>Regelungen für den Tennissport in NRW (PDF)