Das Land NRW hat am 10.11.2020 überraschend einige Änderungen und Präzisierungen in seiner Coronaschutzverordnung vorgenommen. Entscheidend für den Tennisbereich ist dabei eine Klarstellung: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch einen Trainer oder eine Trainerin ist im Freien erlaubt.
Somit fällt nach Auskunft des Landesportbundes das Einzeltrainings-Verbot im Freien auch für die Individualsportart Tennis. Einem Training zu zweit, bei dem ein Trainer oder eine Trainerin mit einem Schüler beziehungsweise einer Schülerin unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln unter freiem Himmel auf dem Platz stehen, steht so nichts mehr im Wege. Ein solches Training kann jetzt, wie vielfach gefordert, analog zum Einzelspiel in Nordrhein-Westfalen wieder durchgeführt werden.
Einzeltraining im Freien erlaubt – Hallenverbot bleibt vorerst bestehen
Alle weiteren Beschränkungen, inklusive des kompletten Verbots des Spiel- und Trainings-Betriebs in der Halle, bleiben allerdings bestehen. Gegen das Verbot des Einzelspiels und des Einzeltrainings in Tennishallen ist die Klage im Eilverfahren eines Hallenbetreibers und Tennistrainers aus dem Gebiet des Tennisverbandes Mittelrhein e.V. anhängig, die von der Interessengemeinschaft der Tennisverbände NRW e.V. initiiert wurde und unterstützt wird.