Gute Nachricht: „Gemeinnützige Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind antragsberechtigt.“
Gute Nachricht: „Gemeinnützige Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind antragsberechtigt.“