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Winterhallenrunde 20/21: Sportausschuss legt neue Termine fest

Der Tennis-Verband Niederrhein hat die im November nicht wahrnehmbaren Spieltermine der Winterhallenrunde neu terminiert und auch ein Vorgehen für den Fall festgelegt, dass das Wettkampfverbot über den 30.11.2020 hinaus verlängert wird.   

Der Sportausschuss des TVN tagte am Montag bedingt durch die Corona-Maßnahmen per Videokonferenz und auch inhaltlich ging es um die Problematiken, die sich durch die Pandemie und die im Kampf gegen sie eingeleiteten Restriktionen im November für den Wettkampfsport, insbesondere die Winterhallenrunde, ergeben. Dabei wurden sowohl Beschlüsse für den Fall gefasst, dass die Aufnahme des Spielbetriebs nach dem 30.11.2020 wieder erlaubt wird, als auch ein Szenario für den Fall diskutiert, dass das Wettkampfverbot behördlich über den 30.11.2020 hinaus verlängert wird.

Alternativtermine von Dezember bis in den März

Der Ausschuss hat sich für den Fall, dass der Spielbetrieb nach dem 30.11.2020 fortgesetzt werden darf für folgende Regelung entschieden:

  • – Die für die Monate Dezember, Januar, Februar und März geplanten Spieltermine bleiben bestehen.
  • – Die im November ausgefallenen Spieltermine werden von uns neu terminiert; und zwar zu folgenden Terminen: 19./20.12.2020, 02./03.01.2021, 13./14.02.2021, 13./14.03.2021 und 06./07.03.2021. Sollten diese vier Alternativen nicht ausreichen, könnte auch noch zu Beginn des Aprils gespielt werden.
  • Die Neuansetzungen auf Bezirksebene können von diesen genannten Terminen abweichen.

    – In gegenseitigem Einvernehmen können sich die beteiligten Mannschaften auch auf einen späteren Spieltermin einigen. Diese Änderung muss dem Wettspielleiter bekannt gegeben und bei nuLiga eingetragen werden.

  • – Mannschaften, die zum jetzigen Zeitpunkt noch abgemeldet werden, steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab, müssen also entgegen der WO/TVN § 5 Ziff. 6 nicht bei einer Neuanmeldung in der niedrigsten Spielklasse neu starten.
  • – Das Nenngeld für abgemeldete Mannschaften wird um die Hälfte reduziert.
  • – Die sonstigen Ordnungsmaßnahmen bleiben bestehen.

Worst Case: Absage der Winterhallenrunde bei einer Verlängerung des Wettkampfverbotes

Sollte das bisher bis zum 30.11.2020 befristete Wettkampfverbot in den Dezember verlängert werden, führt dies leider zwangsläufig zu einer Absage der Winterhallenrunde 20/21, da nicht mehr eine ausreichende Anzahl von Ausweichterminen zur Verfügung stehen würde. Bei Eintritt dieser Konstellation wird die bestehende Auslosung unverändert für die nächste WHR 21/22 übernommen.

Sollte dann später in den Monaten Januar, Februar und März 2021 kein Wettkampfverbot mehr bestehen, können die Mannschaften in gegenseitigem Einvernehmen die geplanten Spiele durchführen. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Tabellen, die Ergebnisse zählen jedoch sowohl für die Ranglisten- als auch LK-Wertung.