Der Sportausschuss des TVN hat am Montagabend über die Fortsetzung der WHR 2020/21 beraten und folgende Beschlüsse gefasst: Beschlüsse zur Winterhallenrunde 2020/21 im Wortlaut
Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung sind bis zum 20.12.2020 alle sportlichen Wettkämpfe untersagt. Eine vollständige Verlegung aller Spiele, die für den Monat Dezember im Verband und den Bezirken eingeplant waren, in die Monate Januar bis März, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Hallenkapazitäten nicht möglich.
Sollten ab Januar sportliche Wettkämpfe in der Halle erlaubt werden – nur Einzel oder Einzel und Doppel – können die terminierten Mannschaftsspiele unter strenger Beachtung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Im November und Dezember ausgefallene Mannschaftsspiele können in gegenseitigem Einvernehmen und in Absprache mit dem zuständigen Wettspielleiter im Zeitraum Januar bis März von den betroffenen Mannschaften neu terminiert werden. Hierbei gibt es keine Beschränkung auf das Wochenende. Die Terminvereinbarungen sind bei nu-Liga vom Heimverein einzugeben.
Da trotz dieser flexiblen Regelung nicht alle terminierten Mannschaftsspiele stattfinden werden, wird die gesamte WHR 20/21 neutralisiert; d. h. es gibt keinen Aufstieg und keinen Abstieg. Alle Mannschaften behalten somit ihre Klassenzugehörigkeit.
Alle Ergebnisse, die in den Monaten Januar bis März noch erzielt werden, sollen für die Ranglisten- und LK-Wertung zählen, wenn der DTB das bundeseinheitlich freigibt.
Abmeldungen einzelner Mannschaften
Abmeldungen einzelner Mannschaften sind bis zum 21.12.2020 kostenfrei durch den/die Sportwart/in des Vereins per Mail an boes@tvn-tennis.de oder scharmach@tvn-tennis.de möglich. Für diese Mannschaften wird, wie im Sommer 2020, die Mannschaftsmeldegebühr auf die Hälfte reduziert.
Absagen einzelner Spiele
Absagen einzelner Spiele sind bis zu einer Woche vor dem Spieltermin ebenfalls kostenfrei möglich; erfolgt die Absage danach, fällt das normale Ordnungsgeld an, da in diesem Fall keine Chance mehr besteht, die Hallenplätze neu zu vergeben.
Alle obenstehenden Regelungen gelten auch für die Jugend-WHR20/21 im Bezirk 3.