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Zwangspause für NRW-Vereinssport verlängert

Die Hoffnungen auf einen vorsichtigen Start in den Vereinssport haben sich zum Bedauern des Landessportbundes NRW noch nicht erfüllt.

„Natürlich respektieren wir die aktuellen Beschlüsse der Politik. Doch für unsere Vereine und Verbände, die für einen Wiedereinstieg gut vorbereitet sind, ist diese Verlängerung der Zwangspause bedauerlich“, kommentierte LSB-Präsident Stefan Klett am heutigen Freitagabend die Entscheidung der Gesprächsrunde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten/*innen der Länder.

„Zu den Qualitäten unserer Sportlerinnen und Sportler gehört Geduld. Aber wir gehen nun fest davon aus, dass am 6. Mai im nächsten Austausch in Berlin auch für den organisierten Sport positive Entscheidungen getroffen werden. Die Rückkehr zu geregelten Bewegungsangeboten sollte, gerade aus Gesundheitsgründen, wirklich zeitnah kommen“, ergänzt Stefan Klett.

Der SMK-Beschluss zum Thema „Wiederaufnahme des Sportbetriebs“:

Die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger verfügen und durchsetzen mussten. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften Ausweitung der Infektionen nicht überlastet wird. Diesen Zielen bleibt die Sportministerkonferenz (SMK) bei ihren Vorschlägen weiterhin verpflichtet. In den meisten Ländern ist gemäß den gültigen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus der Sportbetrieb nahezu vollständig untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen. Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die Vereine mit unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch sie die wirtschaftlichen Folgen bewältigen können. Der Sport leistet auch und gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Er muss daher in für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden. Neben Bund, Ländern und Kommunen sind vor allem auch der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen Wiederaufnahme
• sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
• kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
• die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
• die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
• Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
• eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
• Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
• keine Zuschauer zugelassen werden. b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.

Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden zehn Leitplanken einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.