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TVN VEREINSINFO | FEBRUAR 2021

Die Februar-Ausgabe des TVN-Vereinsinfos liegt in den E-Mail-Postfächern der Vorstände bereit und kann zusätzlich hier im PDF-Format heruntergeladen werden.

Unter anderem gibt es Informationen zur 2021er-Ausgabe der DTB-Aktion „Deutschland spielt Tennis“, deren bereits 15. Auflage am 24. April 2021 starten soll. Vereine können sich ab dem ersten Februar dazu anmelden.

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Ergänzende Beschlüsse zur Winterhallenrunde 2020/2021

In Reaktion auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 durch die Politik hat der Tennis-Verband Niederrhein ergänzende Beschlüsse zur Winterhallenrunde 2020/2021 gefasst. 

Da durch die aktuelle rechtliche Lage Meisterschaftsspiele bis zum Ende des Monats Januar in jeden Fall unmöglich gemacht werden und auch die Entwicklung über diesen Zeitraum hinaus zurzeit nicht klar absehbar ist, hat der TVN intensiv über die weitere Planung der Winterhallenrunde 2020/2021 beraten und ist dabei zu den folgenden Entscheidungen gekommen, die darüber hinaus auch für die Winterhallenrunde der Jugend im Bezirk 3 Gültigkeit haben:

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DTB setzt Ranglisten- und LK-Wertung vom 7.12. bis 3.1 aus

Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten und die Generali Leistungsklasse aus.

Um eine wettbewerbsverzerrende Wertung von vereinzelt stattfindenden Turnieren zu vermeiden, hat deshalb das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes (DTB) – auf Vorschlag des Ausschusses für Ranglisten und Leistungsklassen – entschieden, die Ranglisten- und Leistungsklassenwertung für nationale Turniere im Zeitraum 7. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 auszusetzen. Damit sollen auch (bundeslandübergreifende) Turnierreisen reduziert bzw. verhindert werden, die den generell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie entgegenwirken. Zum Artikel

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Winterhallenrunde 2020/21: Flexible Regelungen für 2021

Der Sportausschuss des TVN hat am Montagabend über die Fortsetzung der WHR 2020/21 beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlüsse zur Winterhallenrunde 2020/21 im Wortlaut 

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung sind bis zum 20.12.2020 alle sportlichen Wettkämpfe untersagt. Eine vollständige Verlegung aller Spiele, die für den Monat Dezember im Verband und den Bezirken eingeplant waren, in die Monate Januar bis März, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Hallenkapazitäten nicht möglich.

Sollten ab Januar sportliche Wettkämpfe in der Halle erlaubt werden – nur Einzel oder Einzel und Doppel – können die terminierten Mannschaftsspiele unter strenger Beachtung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Im November und Dezember ausgefallene Mannschaftsspiele können in gegenseitigem Einvernehmen und in Absprache mit dem zuständigen Wettspielleiter im Zeitraum Januar bis März von den betroffenen Mannschaften neu terminiert werden. Hierbei gibt es keine Beschränkung auf das Wochenende. Die Terminvereinbarungen sind bei nu-Liga vom Heimverein einzugeben.

Da trotz dieser flexiblen Regelung nicht alle terminierten Mannschaftsspiele stattfinden werden, wird die gesamte WHR 20/21 neutralisiert; d. h. es gibt keinen Aufstieg und keinen Abstieg. Alle Mannschaften behalten somit ihre Klassenzugehörigkeit.

Alle Ergebnisse, die in den Monaten Januar bis März noch erzielt werden, sollen für die Ranglisten- und LK-Wertung zählen, wenn der DTB das bundeseinheitlich freigibt.

Abmeldungen einzelner Mannschaften

Abmeldungen einzelner Mannschaften sind bis zum 21.12.2020 kostenfrei durch den/die Sportwart/in des Vereins per Mail an boes@tvn-tennis.de oder scharmach@tvn-tennis.de möglich. Für diese Mannschaften wird, wie im Sommer 2020, die Mannschaftsmeldegebühr auf die Hälfte reduziert.

Absagen einzelner Spiele

Absagen einzelner Spiele sind bis zu einer Woche vor dem Spieltermin ebenfalls kostenfrei möglich; erfolgt die Absage danach, fällt das normale Ordnungsgeld an, da in diesem Fall keine Chance mehr besteht, die Hallenplätze neu zu vergeben.

Alle obenstehenden Regelungen gelten auch für die Jugend-WHR20/21 im Bezirk 3.