Aktuelles | Allgemein

    Neue Corona-Beschlüsse: Darf Tennis als Individualsport weiter betrieben werden?

    Bund und Länder haben am 28. Oktober neue Beschlüsse gefasst, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Beschluss, der ab 2. November bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, so auch das Sporttreiben und den Tennissport.

    Die Textpassage zur Freizeitgestaltung im Wortlaut:

    „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“ Zum Artikel

    Aktuelles | Allgemein | Jugend

    Info – Absage der Medenspiele bis Ende November

    Liebe Tennisfreunde,

    aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona Pandemie und den gemeinsamen Beschlüssen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sagen wir hiermit alle Spiele der Winterhallenrunde 2020/21 für den folgenden Zeitraum ab:

    30.10. bis 29.11.2020

    Wir werden versuchen, Ihnen in der nächsten Woche alternative Spieltermine anzubieten bzw. einen alternativen Spielplan für die Termine in dem o. g. Zeitraum zu erstellen.

    Dabei gehen wir zuerst einmal davon aus, dass ab dem 01.12.2020 der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

    Sollte trotz Absage am kommenden Wochenende von Freitag bis Sonntag (30.10. – 01.11.2020) ein Meisterschaftsspiel in gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden, so behält das Spielergebnis seine Gültigkeit (WO/TVN §15 Ziff. 9) und die Ergebnisse zählen für die Ranglisten- und LK-Wertung

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Dietloff von Arnim                                                           gez. Ulrich Nacken

    Präsident TVN                                                                         Sportwart TVN

    Aktuelles | Allgemein | Turniere

    WHR 20/21 – Hinweise zum Umgang mit der Covid19-Pandemie

    Für den Sport in NRW ist die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.10.2020 maßgeblich (Link aktuelle Fassung: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201016_coronaschvo_ab_17.10.2020.pdf).

    Bezogen auf die Tennis-Mannschaftswettspiele im Winter sind insbesondere folgende Vorkehrungen zu beachten:

    • Teilnahmeberechtigung am Wettspielbetrieb: An den Wettspielen können nur Personen teilnehmen, die keine Covid19-typischen Symptome aufweisen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen).
    • Räumliche Vorkehrungen: Der Hallenbetreiber hat geeignete Vorkehrungen zur Hygiene- und zum Infektionsschutz in allen Räumlichkeiten sicherzustellen. Alle Teilnehmer/innen eines Wettspiels haben diese Vorkehrungen zu beachten und diesen Folge zu leisten. Bitte informieren Sie sich vor einem jeweiligen Wettspiel über die Regelungen und Vorgaben des Hallenbetreibers (über die Webseite oder eine entsprechende Anfrage). Die Vorgaben zur Anzahl und zu den Regeln des Aufenthalts von Zuschauern sind zu beachten und im Vorhinein zu erfragen.
    • Abstands- und Hygieneregeln: Die Abstandsregeln von 1,5m beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Platzes, beim Seitenwechsel, in den Pausen und beim Zuschauen sind einzuhalten.

    Zum Artikel