Der Tennis-Verband Niederrhein hat die im November nicht wahrnehmbaren Spieltermine der Winterhallenrunde neu terminiert und auch ein Vorgehen für den Fall festgelegt, dass das Wettkampfverbot über den 30.11.2020 hinaus verlängert wird. Zum Artikel
Tennishallen müssen schließen
Coronaschutzverordnung ab Montag 02.11.20
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung:
2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020
Neue Corona-Beschlüsse: Darf Tennis als Individualsport weiter betrieben werden?
Bund und Länder haben am 28. Oktober neue Beschlüsse gefasst, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Beschluss, der ab 2. November bis zum Ende des Monats gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, so auch das Sporttreiben und den Tennissport.
Die Textpassage zur Freizeitgestaltung im Wortlaut:
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“ Zum Artikel
Info – Absage der Medenspiele bis Ende November
Liebe Tennisfreunde,
aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona Pandemie und den gemeinsamen Beschlüssen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sagen wir hiermit alle Spiele der Winterhallenrunde 2020/21 für den folgenden Zeitraum ab:
30.10. bis 29.11.2020
Wir werden versuchen, Ihnen in der nächsten Woche alternative Spieltermine anzubieten bzw. einen alternativen Spielplan für die Termine in dem o. g. Zeitraum zu erstellen.
Dabei gehen wir zuerst einmal davon aus, dass ab dem 01.12.2020 der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Sollte trotz Absage am kommenden Wochenende von Freitag bis Sonntag (30.10. – 01.11.2020) ein Meisterschaftsspiel in gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden, so behält das Spielergebnis seine Gültigkeit (WO/TVN §15 Ziff. 9) und die Ergebnisse zählen für die Ranglisten- und LK-Wertung
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dietloff von Arnim gez. Ulrich Nacken
Präsident TVN Sportwart TVN
WHR 20/21 – Hinweise zum Umgang mit der Covid19-Pandemie
Für den Sport in NRW ist die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.10.2020 maßgeblich (Link aktuelle Fassung: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201016_coronaschvo_ab_17.10.2020.pdf).
Bezogen auf die Tennis-Mannschaftswettspiele im Winter sind insbesondere folgende Vorkehrungen zu beachten:
- Teilnahmeberechtigung am Wettspielbetrieb: An den Wettspielen können nur Personen teilnehmen, die keine Covid19-typischen Symptome aufweisen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen).
- Räumliche Vorkehrungen: Der Hallenbetreiber hat geeignete Vorkehrungen zur Hygiene- und zum Infektionsschutz in allen Räumlichkeiten sicherzustellen. Alle Teilnehmer/innen eines Wettspiels haben diese Vorkehrungen zu beachten und diesen Folge zu leisten. Bitte informieren Sie sich vor einem jeweiligen Wettspiel über die Regelungen und Vorgaben des Hallenbetreibers (über die Webseite oder eine entsprechende Anfrage). Die Vorgaben zur Anzahl und zu den Regeln des Aufenthalts von Zuschauern sind zu beachten und im Vorhinein zu erfragen.
- Abstands- und Hygieneregeln: Die Abstandsregeln von 1,5m beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Platzes, beim Seitenwechsel, in den Pausen und beim Zuschauen sind einzuhalten.