Aktuelles | Allgemein

    Endlich Klarheit in NRW: Tennis-Doppel ist erlaubt!

    Eine erfreuliche Mitteilung für alle Tennisfreunde: Das Gesundheitsministerium NRW hat heute entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären.

    Damit ist das Hin und Her der vergangenen Tage mit widersprüchlichen Auskünften und Entscheidungen von Behörden beendet, das zu einem „Flickenteppich“ geführt hatte.

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    Aktuelles Corona Update

    Liebe Vereinsvertreter,

    in den letzten Wochen, Tagen und Stunden dreht sich im TVN, in den Bezirken, natürlich in den Vereinen, bei den Trainern und Mitgliedern alles um das Thema Corona:

    Was ist erlaubt?

    Einzel = ja

    ggfs. Doppel, wir empfehlen es zurzeit jedoch nicht

    Was ist nicht erlaubt?

    ggfs. Doppel

    Was dürfen Trainer?

    Einzelunterricht = ja

    Unterricht mit mehreren Schülern = ggfs ja

    Wir haben zu diesen Fragen in der Staatskanzlei NRW Frau Staatssekretärin Andrea Milz angeschrieben und eine Antwort erhalten.

    Sowohl unsere Frage als auch die Antwort habe ich dieser Mail angehängt.

    Sie lesen unten in der Antwort, dass die Ordnungsämter oder Kommunen nicht verpflichtet sind, den Vorgaben des Landes NRW Folge zu leisten.

    Deshalb sollen Sie und Ihr Verein auf Empfehlung der Staatskanzlei Ihre Kommune bzw. das zuständige Ordnungsamt kontaktieren, um zu erfahren, was bei Ihnen erlaubt ist und was nicht.

    Generell gilt natürlich nur die aktuelle Corona-Schutzverordnung, die wir dieser Mail angehängt haben.

    Glauben Sie mir, auch ich bin verzweifelt, dass wir flächendeckend nicht eine einheitliche Regelung für unseren Tennissport bekommen können.

    Bleiben Sie gesund, mit herzlichen Grüßen

    Ihr Dietloff v. Arnim

    2020-05-20_fassung_coronaschvo_ab_21.05.2020_lesefassung

    Antwortschreiben der Staatskanzlei

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    Update Punktspielsaison Sommer 2020

    am 07.05.2020 hat der Sportausschuss des Verbandes und am 09.05.2020 der Vorstand des TVN intensiv zur Sommer- Wettspielrunde 2020 beraten. Keine leichte Aufgabe für alle Beteiligten, denn aktuell ist nicht absehbar, unter welchen Voraussetzungen die Sommer-Wettspielrunde gemäß den behördlichen Vorgaben stattfinden kann. Wir haben intensiv und teilweise auch sehr konträr diskutiert – aus gesundheitlicher, sportlicher und finanzieller Sicht. In genau dieser Reihenfolge lag unsere Gewichtung.

    Um den niederrheinischen Tennisvereinen in der aktuellen Situation eine Orientierung zu geben, haben der Tennis-Verband Niederrhein und seine Bezirke, natürlich vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, eine letztendlich einstimmige Entscheidung getroffen. Die Sommer-Wettspielrunde findet statt, sie wird aber zur ´Übergangssaison 2020` erklärt, mit folgenden Festlegungen: Zum Artikel

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    Aktueller Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: „Wieder Vereinssport in NRW“

    Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in NRW.

    Für Nordrhein Westfalen teilte Ministerpräsident Armin Laschet  folgenden Zeitplan mit:

    Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
    Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

    Ab Montag, 11. Mai,  ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
    Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausge-nommen sind reine Spaßbäder (ene Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

    Ab Samstag, 30. Mai,  soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
    Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

    Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den ver-bindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

    Hier finden Sie die aktuelle, ab Donnerstag, 7. Mai, gültige  Coronaschutzverordnung:

    AKTUELLE CORONASCHUTZVERORDNUNG