Ist Euer Verein vorbereitet, wenn es hoffentlich bald wieder mit dem Spielbetrieb losgeht.
Schutzempfehlungen zum Training und Spiel auf Tennisplätzen
Ist Euer Verein vorbereitet, wenn es hoffentlich bald wieder mit dem Spielbetrieb losgeht.
Schutzempfehlungen zum Training und Spiel auf Tennisplätzen
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt.
Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag. „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:
„1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“
Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum, „einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“
Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden.
Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,
kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen. Die Kernnachrichten lauten:
“ Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht (siehe unten)! “ Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt (siehe unten)!
Damit ist es gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 03.04.2020 weitere 3 Millionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element.
Hier finden Sie die gesammte Information
Die namentlichen Mannschaftsmeldungen sind seit heute – 07.04.2020 – auf unserer Homepage einsehbar.
Auch wenn die Landesregierung vermutlich erst nach dem 19.04.2020 über das weitere Vorgehen entscheiden wird, arbeiten wir Zurzeit an Spielplänen mit einem Beginn ab dem 09.06.2020. Diese beziehen auch, wie bereits am 24.03.2020 veröffentlicht, die Monate August und September mit ein und wir werden diese unmittelbar nach Fertigstellung veröffentlichen.
Aus diesem Grund bieten wir in Abstimmung mit dem TVM und WTV einheitlich Folgendes an:
1. Nachmeldungen zur abgegebenen namentlichen Mannschaftsmeldung von einzelnen Spielern nur auf Antrag bis zum 30.04.2020 per Mail an boes@tvn-tennis.de ausschließlich durch den/die Sportwart/in des Vereins.
2. Keine Wechsel oder Neuausstellungen von Spielberechtigungen.
3. Ausschluss von Spieler/-innen, die auf den Pos. 1-8 bei 6er-Mannschaften bzw. 1-6 bei 4er-Mannschaften in einer Bundesliga- oder Regionalliga-Mannschaft gemeldet sind.
4. Keine Nachmeldungen für Regionalliga-Mannschaften. Das heißt., eine Nachmeldemöglichkeit besteht nur für namentliche Mannschaftsmeldungen innerhalb des Verbandes.
Bleiben Sie gesund
Ulrich Nacken
Sportwart TVN
Auf unsere Schreiben an die LSB Vizepräsidentinnen für Leistungssport ( Frau Gisela Hinnemann ) und Breitensport ( Frau Dr. Eva Selic ) erhielten wir folgende Antwort, die uns optimistisch stimmt, dass unsere Mitglieder bald wieder – selbstverständlich unter besonderen Vorgaben – Tennis spielen dürfen.
Sehr geehrter Herr von Arnim,
danke für Ihr Schreiben, zu dem ich Ihnen auch im Namen von Frau Hinnemann und Frau Dr. Selic antworte.
Die Coronschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt.
Die vorgenannte Verordnung lässt wenig bis keinen Spielraum für die lokalen Behörden. Und das ist wohl auch so beabsichtigt. Diese Krise bringt leider pauschale Einschränkungen mit sich, damit das angestrebte Ziel für das Allgemeinwohl erreicht wird.
Ich kann aber Ihre Sachargumente für eine Ausnahmegenehmigung in der Sportart Tennis sehr gut verstehen. Die o. g. Regelungen treffen hier auch Sportarten, in denen eigentlich alle Regeln zur Eindämmung des Virus ohne Probleme eingehalten werden könnten, quasi ein Kollateralschaden. Deswegen haben wir Ihr Thema bereits schriftlich und mündlich bei der Staatskanzlei adressiert. Und wir werden dran bleiben. Das betrifft insbesondere den Prozess nach den Osterferien, wenn es darum gehen wird, wie man die derzeitige „Pauschalkeule“ durch differenzierte Regelungen ersetzen kann.
Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir bald wieder zu einem geregelten Sportbetrieb mit all seinen positiven Auswirkungen zurückfinden werden. Wenn Ihr Verband Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte gerne an uns unter vibss@lsb.nrw , nutzen Sie unser ausführliches Informationsangebot unter www.vibss.de oder melden Sie sich auch wieder direkt bei einem unserer Präsidiums- oder Vorstandsmitglieder.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Niessen
Vorstandsvorsitzender LSB NRW