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DTB-Ranglisten: Änderungen zum Stichtag 30. September

Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen des DTB hat aufgrund des sich langsam wieder normalisierenden Spielbetriebes entschieden, dass der Zeitraum für die Ergebnis- und n.a.-Berücksichtigung zum nächsten Ranglistenstichtag 30.09.2021 wieder auf 24 Monate verkürzt wird.

Das bedeutet, dass alle ranglistenrelevanten Turnier- und Mannschaftsspiele sowie alle n.a.-Wertungen im Zeitraum 01.10.2019 – 30.09.2021 zu diesem Stichtag berücksichtigt werden.

Einen Punktabzug in der Ranglistenberechnung wird es auch zum 30.09.2021 erst ab dem vierten n.a. geben.

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NRW-Jugend-Meisterschaften im Tennis

Ausrichter der NRW-Jugend-Meisterschaften der Verbände TVN, TVM und WTV ist in diesem Jahr der Tennisverband Westfalen..


Durchgeführt werden die Meisterschaften vom 6. bis zum 9. September auf der Anlage des Dortmunder Tennisclub  RW 98,

Johannes-Granowski-Str.20, 44263 Dortmund, Telefon: 0231 4273790

 

Eingeladen wurden die besten Jugendlichen der drei Verbände in den Altersklassen U16, U14, U12 und U11. Zum Artikel

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Tennisjugend ermittelt Niederrheinmeister

Vom 27. bis zum 31. August werden im Leistungszentrum in Essen-Bergeborbeck, Hafenstraße 10, die Jugend-Verbandsmeisterschaften ausgetragen.

Große Beteiligung

Aus den fünf Bezirken des Tennisverbandes Niederrhein werden in den Altersklassen U11, U12, U14 und U16 die neuen Titelträger gesucht. Insgesamt nehmen 144 Jugendliche teil. 50 aus dem Bezirk Düsseldorf.

Für den Düsseldorfer Bezirk wurden von Jugendwart Haiko Stropp und Trainer Dirk Schaper unter Berücksichtigung der Ranglisten und auf Grund der Ergebnisse bei den Bezirksmeisterschaften folgende 50 Nachwuchstalente nominiert: Zum Artikel

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Corona: Neue 3G-Regelungen in NRW betreffen das Spiel in der Halle

Die am 20. August in Kraft getretene Neufassung der Schutzverordnung des Landes NRW mit ihrer 3G-Regel betrifft im Tennissport nur das Spiel in der Halle.

Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit.

Die „3G-Regel“ findet im Sport jedoch lediglich in geschlossenen Räumen Anwendung.

Besonders zu beachten ist hierbei, dass bei Schülern die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend ist. Sport unter freiem Himmel bleibt von diesen Regelungen unberührt.

>>Neufassung der Coronaschutzverordnung NRW