Die ab Montag gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wartet mit einigen kleinen Lockerungen auf. Unter anderem erlaubt sie im Sportbereich jetzt den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel und damit dort auch das Tennis-Einzel und das Einzeltraining.
Wörtlich heißt es dazu in der dazugehörigen Pressemitteilung des Landes: Zum Artikel