Liebe Vereinsvertreter,
in den letzten Wochen, Tagen und Stunden dreht sich im TVN, in den Bezirken, natürlich in den Vereinen, bei den Trainern und Mitgliedern alles um das Thema Corona:
Was ist erlaubt?
Einzel = ja
ggfs. Doppel, wir empfehlen es zurzeit jedoch nicht
Was ist nicht erlaubt?
ggfs. Doppel
Was dürfen Trainer?
Einzelunterricht = ja
Unterricht mit mehreren Schülern = ggfs ja
Wir haben zu diesen Fragen in der Staatskanzlei NRW Frau Staatssekretärin Andrea Milz angeschrieben und eine Antwort erhalten.
Sowohl unsere Frage als auch die Antwort habe ich dieser Mail angehängt.
Sie lesen unten in der Antwort, dass die Ordnungsämter oder Kommunen nicht verpflichtet sind, den Vorgaben des Landes NRW Folge zu leisten.
Deshalb sollen Sie und Ihr Verein auf Empfehlung der Staatskanzlei Ihre Kommune bzw. das zuständige Ordnungsamt kontaktieren, um zu erfahren, was bei Ihnen erlaubt ist und was nicht.
Generell gilt natürlich nur die aktuelle Corona-Schutzverordnung, die wir dieser Mail angehängt haben.
Glauben Sie mir, auch ich bin verzweifelt, dass wir flächendeckend nicht eine einheitliche Regelung für unseren Tennissport bekommen können.
Bleiben Sie gesund, mit herzlichen Grüßen
Ihr Dietloff v. Arnim