Eine erfreuliche Mitteilung für alle Tennisfreunde: Das Gesundheitsministerium NRW hat heute entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären.
Damit ist das Hin und Her der vergangenen Tage mit widersprüchlichen Auskünften und Entscheidungen von Behörden beendet, das zu einem „Flickenteppich“ geführt hatte.