Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität aus der Corona-Pandemie, die auch den Tennissport stark beeinträchtigte: Ab dem 30. Mai sind im Land Nordrhein-Westfalen Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt.
In der ab 30. Mai gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) heißt es u. a. in §9, Absatz 4:
„Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. Unter diesen Voraussetzungen ist zudem das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.“
Der TVN arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an Hygienekonzepten zu Punktspielen und Turnieren und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.