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Neue Corona Schutzverordnung ab dem 30. Mai 2020.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:

  1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
    Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
    Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
  2. Kultureinrichtungen
    Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
  3. Sport
    Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
  4. Ferienangebote
    Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
  5. Messen, Kongresse, Tagungen
    Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

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