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Fristende 1. Dezember: Neueinstufung, Altersklassenwechsel und Spielgemeinschaften für den Sommer 2022

Für Spielerinnen und Spieler im Bereich des TVN stehen im Moment und in den nächsten Monaten Matches unter dem Hallendach im Vordergrund, die in den Vereinen für den Sportbetrieb Verantwortlichen müssen in diesen Tagen allerdings wieder einmal schon weiter vorausdenken: Am 1. Dezember 2021 laufen diverse Fristen in Bezug auf die Sommersaison 2022 aus.

Insbesondere enden in der Wettspielordnung wichtige Meldefristen für die Neueinstufung von Mannschaften (WO § 5 P.4) und den Altersklassenwechsel von Teams (WO § 5 P.6).

Über die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen endet am 1. Dezember ebenfalls die Möglichkeit, Spielgemeinschaften für den nächsten Sommer zu bilden.

Auch Anträge auf Wechsel der Mannschaftsstärke zwischen 6-er und 4-er Mannschaften oder Wechsel des Spieltages zwischen Dienstag und dem Wochenende müssen bis zum Beginn des Monats Dezember gestellt werden.