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Statement der Präsidenten der NRW Tennisverbände

Liebe Tennisfreunde,

die Beschränkungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen gelten zunächst bis zum 04. Mai 2020. Danke, dass Sie sich an die geltenden Regeln halten! Und es gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause!

Die Nachricht, dass in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit dem 20.04.2020 die Tennisplätze wieder freigegeben sind und in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht, trifft vielfach auf Unverständnis. Das Vorpreschen einiger Bundesländer ist kein glückliches Signal. Wir hätten uns ein einheitliches Vorgehen gewünscht. Wir verstehen, dass die NRW Landesregierung Politik kein unnötig hohes Risiko eingehen will und hoffen natürlich, dass auch wir bald wieder spielen können. Tennis ist als kontaktlose Freiluftsportart prädestiniert dafür, als eine der ersten Sportarten wieder ausgeübt werden zu können – natürlich unter den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.

Wir sind in einem stetigen, vertrauensvollen und intensiven Dialog mit dem Landessportbund NRW und der NRW Landesregierung. Wir bemühen uns um Lockerungen, gehen aber alles mit Realismus an. Denn natürlich haben wir Verständnis dafür, dass der Sport eingebunden ist in die gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Niemand möchte aufgrund steigender Infektionszahlen geöffnete Anlagen wieder schließen müssen. Darum das Motto: Leidenschaft mit Augenmaß!

Dietloff von Arnim                                         Robert Hampe                           Utz Uecker

TVN-Präsident                                              WTV Präsident                           TVM Präsident

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DTB appelliert an die Politik: Auch in Corona-Zeiten kann Tennis gespielt werden

Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt.

Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag. „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:

„1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.

4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.

7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“

Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum, „einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“

Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden.

Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, finden Sie hier.

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Information für den NRW-Sport in der Coronakrise, 08.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,

kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen. Die Kernnachrichten lauten:

“ Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht (siehe unten)! “ Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt (siehe unten)!

Damit ist es gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 03.04.2020 weitere 3 Millionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element.

Hier finden Sie die gesammte Information

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Nachmeldungen zur namentlichen Mannschaftsmeldung

Die namentlichen Mannschaftsmeldungen sind seit heute – 07.04.2020 – auf unserer Homepage einsehbar.

Auch wenn die Landesregierung vermutlich erst nach dem 19.04.2020 über das weitere Vorgehen entscheiden wird, arbeiten wir Zurzeit an Spielplänen mit einem Beginn ab dem 09.06.2020. Diese beziehen auch, wie bereits am 24.03.2020 veröffentlicht, die Monate August und September mit ein und wir werden diese unmittelbar nach Fertigstellung veröffentlichen.

Aus diesem Grund bieten wir in Abstimmung mit dem TVM und WTV einheitlich Folgendes an:

1.    Nachmeldungen zur abgegebenen namentlichen Mannschaftsmeldung von einzelnen Spielern nur auf Antrag bis zum 30.04.2020 per Mail an boes@tvn-tennis.de ausschließlich durch den/die Sportwart/in des Vereins.
2.    Keine Wechsel oder Neuausstellungen von Spielberechtigungen.
3.    Ausschluss von Spieler/-innen, die auf den Pos. 1-8 bei 6er-Mannschaften bzw. 1-6 bei 4er-Mannschaften in einer Bundesliga- oder Regionalliga-Mannschaft gemeldet sind.
4.    Keine Nachmeldungen für Regionalliga-Mannschaften. Das heißt., eine Nachmeldemöglichkeit besteht nur für namentliche Mannschaftsmeldungen innerhalb des Verbandes.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Nacken
Sportwart TVN