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LSB NRW für den TVN am Ball bei der NRW Staatskanzlei – Differenzierte Regelung für Tennis nach Ostern möglich?

Auf unsere Schreiben an die LSB Vizepräsidentinnen für Leistungssport ( Frau Gisela Hinnemann ) und Breitensport ( Frau Dr. Eva Selic ) erhielten wir folgende Antwort, die uns optimistisch stimmt, dass unsere Mitglieder bald wieder – selbstverständlich unter besonderen Vorgaben – Tennis spielen dürfen.

Sehr geehrter Herr von Arnim,

danke für Ihr Schreiben, zu dem ich Ihnen auch im Namen von Frau Hinnemann und Frau Dr. Selic antworte.

Die Coronschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt.

Die vorgenannte Verordnung lässt wenig bis keinen Spielraum für die lokalen Behörden. Und das ist wohl auch so beabsichtigt. Diese Krise bringt leider pauschale Einschränkungen mit sich, damit das angestrebte Ziel für das Allgemeinwohl erreicht wird.

Ich kann aber Ihre Sachargumente für eine Ausnahmegenehmigung in der Sportart Tennis sehr gut verstehen. Die o. g. Regelungen treffen hier auch Sportarten, in denen eigentlich alle Regeln zur Eindämmung des Virus ohne Probleme eingehalten werden könnten, quasi ein Kollateralschaden. Deswegen haben wir Ihr Thema bereits schriftlich und mündlich bei der Staatskanzlei adressiert. Und wir werden dran bleiben. Das betrifft insbesondere den Prozess nach den Osterferien, wenn es darum gehen wird, wie man die derzeitige „Pauschalkeule“ durch differenzierte Regelungen ersetzen kann.

Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir bald wieder zu einem geregelten Sportbetrieb mit all seinen positiven Auswirkungen zurückfinden werden. Wenn Ihr Verband Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte gerne an uns unter vibss@lsb.nrw , nutzen Sie unser ausführliches Informationsangebot unter www.vibss.de oder melden Sie sich auch wieder direkt bei einem unserer Präsidiums- oder Vorstandsmitglieder.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Niessen
Vorstandsvorsitzender LSB NRW

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TVN wendet sich an Landesregierung und Landessportbund

Mit einem Brief hat sich heute der Vorstand des TVN an die NRW Landesregierung und den Landessportbund NRW gewandt.

Dazu Dietloff v. Arnim, Präsident TVN: „ In diesen Briefen habe ich auf die Besonderheit von Tennis hingewiesen. Dabei habe ich ausdrücklich betont, dass wir in unseren Clubs mit einem Mindestabstand von zwei Metern problemlos ggfs. nur Einzel spielen können. Sicherlich ist es für Tennis ein weiteres positives Argument, dass wir ab jetzt unter freiem Himmel spielen können. Auch habe ich ausdrücklich erwähnt, dass wir ggfs. aus Sicherheitsgründen die Clubhäuser, die Gastronomien, die Umkleiden und die Toiletten geschlossen lassen könnten. Somit können hoffentlich die vielen Tennistrainer bald wieder ihrer Arbeit nachgehen.“

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Kurz und knapp: Punktspiel- und Turniersaison 2020 im TVN

Die gesamte Turnierlandschaft im DTB international, national sowie alle Ranglisten- und LK-Turniere) ist bis zum 07. Juni 2020 – analog zu der ITF, WTA und ATP – abgesagt.

·    Alle ab dem 16.03. bis zu diesem Datum erzielten Ergebnisse werden weder für die DTB-Rangliste noch für die LK gewertet. Dies betrifft alle Altersklassen, Rollstuhltennis, Beach Tennis und Padel.
·    Für Turniere, die für diesen Zeitraum (16.03.-07.06.2020) bereits beantragt/veröffentlicht worden sind, wird der TVN keine Turnierservicegebühr in Rechnung stellen. Durchgeführte Turniere vor dem 16.03. bleiben hiervon unberührt. Ranglistenturniere, die in dem Zeitraum terminiert waren, erhalten im April ihre Servicegebühr zurück.

·    Unter der Voraussetzung, dass ab dem 08. Juni Sport- und Wettspielbetrieb in Deutschland wieder möglich ist, würde sich die Planung wie folgt gestalten:

1.    Die Verbandsmeisterschaften der D/H/AK sind abgesagt.
2.    Die Bezirksmeisterschaften werden ebenfalls verschoben oder abgesagt. Dies liegt in der Entscheidung der Bezirke und wird zeitnah bekannt gegeben. I
3.    Die neuen Spieltermine der Meisterschaftsspiele wurden bereits bekanntgegeben und beginnen je nach Altersklasse ab Dienstag 09.06.2020 und enden am 27.09.2020.  Die detaillierten Spielpläne werden zurzeit erstellt und nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht. Spiele können in gegenseitigem Einvernehmen in die ausgesparte Ferienzeit verlegt werden.
4.    Die Spielpläne für die RL-West sind am 01.04.2020 veröffentlicht worden.
5.    Die Fristen zur namentlichen Mannschaftsmeldung, die bereits abgelaufen sind, bleiben bestehen.
Die neuen Spielpläne werden zurzeit bearbeitet und sobald wie möglich mitgeteilt. Spielpläne für die RL-West werden heute veröffentlicht.

Erstellt von Uli Nacken, Sportwart des TVN