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UPDATE: Neue Coronaschutzverordnung NRW – Tennissport unter 2G-Bedingungen

Die am 24.11.201 in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen belegt den gesamten Sportbereich, also auch den Tennissport grundsätzlich mit der 2G-Regelung. 

Die ab Samstag, 4.12.2021, gültige Neufassung der Verordnung erweitert nun allerdings eine der 3G-Ausnahmen: Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind nicht nur Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag, sondern auch SCHÜLERINNEN und SCHÜLER im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Zum Artikel

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Fristende 1. Dezember: Neueinstufung, Altersklassenwechsel und Spielgemeinschaften für den Sommer 2022

Für Spielerinnen und Spieler im Bereich des TVN stehen im Moment und in den nächsten Monaten Matches unter dem Hallendach im Vordergrund, die in den Vereinen für den Sportbetrieb Verantwortlichen müssen in diesen Tagen allerdings wieder einmal schon weiter vorausdenken: Am 1. Dezember 2021 laufen diverse Fristen in Bezug auf die Sommersaison 2022 aus. Zum Artikel